Urheberrecht bei Verwendung von KI

Das EU Parlament fordert eine faire Vergütung und Schutz von durch KI erstellte Arbeiten. Das EU-Urheberrecht soll für alle generativen KI gelten. 

Dokumentation und Vergütung

Die von KI zum Training genutzten Inhalte müssen transparent dokumentiert werden. Auch Crawling-Aktivitäten müssen von KI-Anbietern und Nutzern aufgelistet werden d.h. das selbstständige Öffnen und Durchsuchen von Webseiteninhalten durch die KI. Fehlt diese Dokumentation kann dies als Urheberrechtsverletzung aufgefasst werden und in einem Rechtsstreit enden bei dem alle Rechtskosten übernommen werden müssen. Zusätzlich soll das Trainingsmaterial pro Arbeitsauftrag für die KI vergütet werden bzw. soll es die Möglichkeit geben der Nutzung der eigenen Inhalte zum Training der KI zu widersprechen. Vorgeschlagen wird die Etablierung eines neuen Lizenzmarkts für durch KI generierte Arbeiten. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) soll die Regelung hierfür übernehmen.

Schutz von Nachrichten und Information

Gefordert wird die Informationsvielfalt und -verfügbarkeit im digitalen Raum zu schützen. Filtersysteme, die Medien selektieren und nur bestimmte Inhalte anzeigen, sollen vermieden werden. 

Schutz von KI erstellter Arbeiten

Arbeiten, die durch KI erstellt worden sind sollen nicht urheberrechtlich geschützt sein. Die Abgeordneten fordern einen Schutz von Einzelpersonen bzgl. veränderter oder manipulierter KI-Inhalte, die in Umlauf gebracht werden. In einer Podiums-Diskussion der IHK über AI Act, wurde den Teilnehmenden die Empfehlung erteilt, durch KI generierte Texte vom Herausgeber abzuändern, damit das Urheberrecht des Textes nicht bei der KI liegt.

Chatbots

Der neue Verhaltenskodex der EU Kommission über KI-generierte Inhalte regelt den Einsatz von Chatbots. Unternehmer, die für Ihre Arbeitsabläufe Chatbots einsetzen, müssen zukünftig als solches markiert werden um den Anwender darüber zu informieren, dass es sich hierbei um eine interaktive KI handelt.

Fazit

Jede Nutzung von KI wird in Zukunft dokumentiert werden müssen, inklusive des Weges, den die KI für die Generierung der Arbeiten gegangen ist. Arbeiten, die von KI erstellt wurden, dürfen nicht abgeändert werden, sondern müssen in ihrem Ursprungszustand unter der Angabe „KI-generierter Inhalt“ herausgebracht werden. Hinzu kommt die Möglichkeit eigene Inhalte für KI zu sperren und der Verfügbarkeit eigener Inhalte für das KI-Training zu widersprechen. 

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